Zusatzleistungen
Liebe Patientin,
als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten
Sie nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen im
Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. So steht es im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal, wieviele Leistungen Sie wirklich in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und nützliche medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die Sie aber aus persönlichen Gründen wünschen. Diese Wunschleistungen dürfen von mir nicht über die Chipkarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, ich darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Krankenkasse erbringen. Ich muß Ihnen diese Leistungen als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
Bestimmte Untersuchungen möchte der Arbeitgeber haben, z.B. Immunität gegen Kinderkrankheiten beim Erzieherinnen. Der Test auf Immunität gegen Röteln ist eine Kassenleistung. Weitere Untersuchungen muß der Arbeitgeber bezahlen. Wenn ich diese Untersuchunge (in Zusammenarbeit mit dem Labor) druchführe, stelle ich auch eine Rechnung nach GOÄ.
Was sind privat bezahlte Zusatzleistungen"?
Es handelt sich dabei um Leistungen, die
- nicht Bestandteile des GKV-Leistungskataloges sind, aber vom Patienten nachgefragt und gewünscht werden.
- zwar Bestandteil des Leistungskataloges sind, aber in der vorliegenden Situation aus ärztlicher Sicht nicht notwendig sind.
- ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind.
- nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, sondern vom Patienten, der diese Leistung ausdrücklich von seinem Arzt gefordert hat, privat bezahlt werden müssen.
Typische Beispiele hierfür sind:
- Atteste und Bescheinigungen
- Schwangerschaftstest, HIV-Test, Windpocken
- ergänzende Ultraschalluntersuchungen
- bei Krebsvorsorge
- Schwangerschaft
- Ultraschall im Bereich der Brust (als reine Vorsorgemaßnahme)
- HPV-Abstrich bei der Krebsvorsorge
- Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
- verbesserter Stuhltest
- Test auf Harnblasenkrebs
- Chlamydien-Abstrich
- Legen einer Spirale oder eines Gestagendepots zur Verhütung
- Gynatren-Impfung
- Messung der Knochendichte
- Hormonanalysen bei Klimakterium, Hautproblemen und Haarausfall
- spez. Schwangerschaftsuntersuchungen z.B. Toxoplasmose-, AFP-, Triple-Test, Ersttrimester-Sreening
- Akupunktur zur Geburtserleichterung
- spez. Maßnahmen bei Kinderwunsch
- Impfungen
In meiner Praxis werden folgende IGEL-Leistungen angeboten:
Als Ergänzung der gesetzlichen Krebsvorsorge
Die Früherkennung von Erkrankungen der Eierstöcke,
der Gebärmutter und der der Brust wird durch eine
Ultraschalluntersuchung wesentlich verbessert. Diese
Untersuchungstechniken hat der Gesetzgeber bisher nicht in den
Rahmen der Früherkennung eingebunden.
Die Ultraschalluntersuchungen können wir Ihnen als sinnvolle
Ergänzung empfehlen:
| Ultraschall inneres Genitale(Vaginalsonde) |
30,00 € |
Ultraschall beider Brüste |
40,00 € |
HPV-Abstrich
Man weiß heute, daß Gebärmutterhalskrebs nur entsteht, wenn eine Infektion mit bestimmten Typen von HPV Viren vorliegt. Diese Human-Papilloma-Virus Infektion wird durch
Geschlechtsverkehr übertragen. Bei sexuell aktiven jungen Frauen besteht eine Inzidenz bis zu 50 %! Das bedeutet, jede zweite Frau hat zeitweise eine HPV Infektion!
In über 80% der Fälle bildet diese sich innerhalb von 12 - 18 Monaten spontan zurück! Nur bei 20% bleibt die Infektion bestehen. Nur in 3-6% bildet sich nach durchschnittlich 15 Jahren
ein Karzinom.
Ein negativer HPV Abstrich gibt darum eine große Sicherheit, daß kein Krebs des Muttermundes vorliegt und auch in den nächsten Jahren sich nicht entwickelt.
HPV Abstrich vom Muttermund |
95,00 € |
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs
Der Gebärmutterhalskrebs wird durch HPV Viren ausgelöst. Es gibt jetzt einen Impfstoff gegen die HPV Typen 16 und 18, die 70 % aller Krebse verursachen. Diese Impfungen werden noch nicht von den Krankenkassen übernommen.
Es sind 3 Impfungen notwendig: nach 0, 2 und mindestens 6 Monaten. Der Impfstoff Gardasil kostet pro Dosis 155 €. Ich verordne ihn auf Privatrezept, Sie bezahlen ihn also in der Apotheke. Dazu kommen als Arztkosten:
Beratung und 2-malige Impfung |
30,00 € |
Beratung und Auffrischimpfung nach 6 Monaten |
20,00 € |
Verbesserter Stuhltest
Der normale Stuhltest bei der Krebsvorsorge zeigt auch tierisches Blut im Stuhl an. Der Nachweis des menschlichen Blutfarbstoffes ist empfindlicher und weniger fehleranfällig.
Immunologischer Stuhltest |
10,00 € |
Tumor M2-PK Stuhltest
Durch Nachweis eines Tumor-Enzyms anstelle von Blut im Stuhl zeigt er Darmkrebs viel sensibler an. (Auch für Partner sinnvoll)
Tumor M2-PK Stuhltest |
40,00 € |
Test auf Blasenkrebs
Blasenkrebs ist inzwischen so häufig wir Krebs des Muttermundes. Er wächst langsam und macht lange keine Beschwerden. Risikofaktoren sind das Rauchen oder chronische Blasenentzündungen. Gefährdet sind auch z.B. Friseurinnen, da die Haarfärbemittel die Blase schädigen können.
Der NMP22 Bladder Check aus dem Urin kann eine Erkrankung früh anzeigen.
Test auf Blasenkrebs |
40,00 € |
Abstrich auf Chlamydien
Chlamydien sind Bakterien, die sich wie Viren in Zellen vermehren. Sie werden beim Geschlechtsverkehr übertragen. Sie führen zu einer Entzündung des Muttermundes. Das kann zu Blutungen nach Verkehr, zu verändertem Ausfluß oder auch zu einer akuten Entzündung des Unterleibes führen. Meistens merkt die Frau aber keinerlei Beschwerden! Die Entzündung kann dennoch vom Muttermund bis in die Eileiter aufsteigen. Sie führt dann häufig zu Verklebungen der Eileiter. Die Folge sind später Unfruchtbarkeit oder Eileiterschwangerschaft.
Es macht darum Sinn, nach Chlamydien zu suchen. Das geht preiswert mit einem Abstrich vom Muttermund. Das Ergebnis liegt nach 10 Minuten vor. Wenn Chlamydien nachgewiesen werden, muß die Infektion konsequent behandelt werden. In der Regel mit Doxyzyklin für 20 Tage. Auch der Partner muß behandelt werden.
Für noch eine höhere Sicherheit gibt es auch eine PCR Untersuchung aus Urin. Die kostet 110 €.
Chlamydien Abstrich vom Muttermund |
30,00 € |
Zusätzliche Untersuchen in der Schwangerenvorsorge
Die gesetzliche Schwangerenvorsorge sieht lediglich drei Ultraschalluntersuchungen in den Mutterschaftsrichtlinien vor (wie im Mutterpaß ersichtlich):
- Untersuchung zwischen der 9. und 12. Woche
- Untersuchung zwischen der 19. und 22. Woche
- Untersuchung zwischen der 29. und 32. Woche
Wir verstehen den Wunsch vieler Eltern, weitere
Ultraschalluntersuchungen durchführen zu lassen. Viele
Eltern möchten über die bildliche Dokumentation des
Schwangerschaftsverlaufes eine zusätzliche Sicherheit
erhalten. Sie möchten - gleichsam mit Sichtkontakt - die
Entwicklung ihres Kindes mitverfolgen.
Auch bestimmte Laboruntersuchungen können für Eltern
sehr wichtig sein, obwohl sie nicht in den
Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind.
Wir bieten darum folgende Zusatzleistungen an:
Zusätzliche Ultraschalluntersuchung
|
25,00 € |
Untersuchung auf Toxoplasmose |
16,90 € |
Ersttrimesterscreening |
80,00 € |
3-D Ultraschall |
60,00 € |

Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
Seit einiger Zeit wird auch in Deutschland immer häufiger eine Geburtsvorbereitung mit Akupunktur durchgeführt. Untersuchungen zeigen, daß dadurch die Geburtsdauer signifikant verkürzt wird. Es kommt zu einer schnelleren Reifung des Muttermundes. Dadurch verkürzt sich die Eröffnungsphase der Geburt. Also die Zeit, in der der Muttermund sich vollständig öffnet. Die Austreibungsphase verändert sich nicht. Die Frauen berichten von einer leichteren Geburt durch deutliche Reduktion der Schmerzen im Vergleich zu vorherigen Geburten.
Der Zeitpunkt der Geburt wird nicht verändert! Es werden keine Geburten zu einem früheren Zeitpunkt ausgelöst. Und auch die Zahl der Übertragungen (Geburt erst nach dem errechneten Termin) wird nicht verringert.
Die Wirkung der Akupunktur beginnt also erst mit dem Zeitpunkt der natürlichen geburtsauslösenden Mechanismen, die man bisher noch nicht entschlüsselt hat.
Auch ich biete darum die geburtsvorbereitende Akupunktur in meiner Praxis an. Sie ist sinnvoll, wenn eine normale Geburt wahrscheinlich ist. Bei einem geplanten oder sehr wahrscheinlichem Kaiserschnitt (z.B. bei einem Kind in Beckenendlage) halte ich sie nicht für sinnvoll.
Begonnen wird in der 36. Schwangerschaftswoche.
4 - 6 Sitzungen sind sinnvoll. Dabei werden im allgemeinen 3 oder 4 Akupunkturpunkte an den Beinen genadelt. Die Nadeln bleiben 20 Minuten liegen.
Die Akupunktur wird in der Regel gut vertragen. Ein leichter Schmerz beim Einstich oder eine kleine Blutung sind möglich. Die Geburt wird, wie oben geschildert, nicht ausgelöst
Kosten
Planmäßig sollten 4 Sitzungen durchgeführt werden, die Kosten dafür betragen inklusive der Beratung € 94,72. Bei vorzeitiger Geburt werden nicht genommene Sitzungen selbstverständlich erstattet. Wenn Sie weitere Sitzungen möchten, berechne ich einen reduzierten Satz von € 12,00 pro Sitzung.
Ausbildung
Ich habe in der Zeit von Juni 1996 bis Dezember 1998 in Ochtrup die Grundkursausbildung Akupunktur über 140 Unterrichtsstunden absolviert. Ausbilder: Dr.med Sumi Hartono, Köln
Empfängnisregelung
Beratungen und Untersuchungen zur Empfängnisregelung sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für Verhütungsmittel selbst und ggf. deren Einlage sind von Frauen ab dem 20 Lebensjahr selbst zu zahlen.
Einlage einer Kupferspirale
|
130,00 € |
Einlage einer hormonhaltigen Spirale |
320,00 € |
Sonographische Lagekontrolle einer Spirale |
20,00 € |
Einlage eines Hormonimplantates |
300,00 € |
Entfernung Implanon in lokalerBetäubung |
25,00 € |
Injektion 3-Monatsspritze |
je 10,00 € |
Gynatren-Impfung
Bei wiederkehrenden Entzündungen der Scheide kann zur Vorbeugung eine Impfung gegen Fehlbesiedlung der Scheide sinnvoll sein.
Beratung und 3-malige Impfung |
40,00 € |
Sterilitätstherapie
Die Diagnostik eines unerfüllten Kinderwunsches ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ein häufigeres "Zyklusmonitoring" gehört aber nicht mehr dazu. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen müssen dann selbst getragen werden.
Bei weitergehenden Therapien (z.B. künstliche Befruchtung) wird nur die Hälfte der Kosten für die genehmigten Zyklen von der Kasse übernommen. Die andere Hälfte zahlt die Patientin. Das gilt auch schon für die intrauterine Insemination (Einspritzen des Samens direkt in den Muttermund), die ich auch (ggf. nach Samenaufbereitung durch einen Urologen) durchführe. Es wird vorher ein Antrag mit Kostenaufstellung bei der Kasse eingereicht eingereicht.
Laboruntersuchungen
Bestimmte Laboruntersuchungen sind im Einzelfall sicher sinnvoll und wichtig, werden von der Krankenkasse aber nicht immer getragen:
Schwangerschaftstest aus dem Urin |
10,00 € |
HIV Test |
30,00 € |
Schutz auf Immunität gegen Windpocken vor einer Schwangerschaft sinnvoll |
40,04 € |
Impfungen
Alle Impfungen, die nach den Impfempfehlungen der STIKO regelmäßig durchgeführt werden sollen, sind Leistungen der Krankenkasse. Wir prüfen gerne Ihren Impfschutz und impfen Sie, wenn es sinnvoll ist. Darüber hinaus gibt es aber weitere (Reise-)Impfungen, die sinnvoll sind, aber nicht von der Kasse übernommen werden. Auch diese Impfungen führen wir durch. Z.B. Hepatitis A oder B bei Erwachsenen. Allerdings müssen Sie dann den Impfstoff (in der Apotheke) und die Impfung sebst bezahlen.
Hormonanalysen:
eine Hormonanalyse kann ggf. Antwort auf die Fragen geben
- ob eine Hormon-Substitutionstherapie sinnvoll ist
- ob eine Schwangerschaft noch möglich ist
- ob Hautunreinheiten oder Haarprobleme hormonbedingt sind
Beispiele möglicher Untersuchungen:
Hormon-Spiegel (E2,FSH) |
45,50 € |
Testosteron-Bestimmung |
20,50 € |
Es sind viele weitere Hormonbestimmungen (auch bei Männern) möglich, dabei muß jeder bestimmte Wert einzeln bezahlt werden. Bitte fragen Sie danach!
Hormonbestimmungen und eine lokale Therapie mit Hormonsalben für Alters- und Figurprobleme werden vermehrt nachgefragt. Auch hier sind wir Ihnen gerne behilflich.
Bescheinigungen
Auch diese ärztlichen Leistungen werden in aller Regel nicht von der Krankenkasse vergütet.
Bescheinigung, Attest |
5,50 - 11,00 € |
Ausführlicher Krankheits- und Befundbericht |
18,00 € |
Es gibt weitere Untersuchungen, die wir aber nicht in unserer Praxis durchführen. Bei Bedarf z.B. an Knochendichtemessungen (auch mit Ultraschall) oder einer Mammographie vermitteln wir Sie gerne weiter.

