Schwangerenvorsorge

Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden.

Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.
Der Umfang dieser Vorsorge ist in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Diese sehen vor:

  • Bei Feststellung der Schwangerschaft eine gynäkologische Untersuchung.
  • Einmalig einen Suchtest auf Chlamydien aus dem Urin
  • Bei jeder Schwangeren sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aus einer Blutprobe
    • der TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)
    • gegebenenfalls ein HIV-Test
    • Test auf Hepatitis B (HBsAG), wenn keine Immunität nachgewiesen ist
    • die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D
    • ein Antikörper-Suchtest (AK)
    • eine Bestimmung des Blutzuckers
    durchgeführt werden.

Wenn im Impfbuch 2 Röteln-Impfungen dokumentiert sind, wird Schutz vor Röteln angenommen. Darum bringen Sie bitte Ihr Impfbuch mit, wenn Sie zur ersten Vorsorge kommen. Können die Impfungen nicht belegt werden, wird das Blut auf Antikörper untersucht. Und wir überprüfen, ob der Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten ausreichend ist. Falls nicht, impfen wir ggf. am Ende der Schwangerschaft.

Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte für ein genetisch bedingtes Risiko, so ist der Arzt gehalten, die Schwangere über die Möglichkeiten einer humangenetischen Beratung und/oder humangenetischen Untersuchung aufzuklären.

Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im allgemeinen im Abstand von 4 Wochen stattfinden und umfassen zusätzlich:

  • Blutdruckmessung
  • Feststellung des Körpergewichts
  • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment
  • Hämoglobinbestimmung
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktionen
  • Feststellung der Lage der Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt.

Bei Risikoschwangerschaftenkönnen häufigere als vierwöchentliche Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt sein.

Bei Rhesus-negativen Schwangeren kann um die 20. Woche ein Gentest aus dem Blut der Mutter gemacht werden. Er zeigt, ob das Kind RhD-positiv oder RhD-negativ ist.

Ein Antikörper-Suchtest ist dennoch bei allen Schwangeren (Rh-D positiven und Rh-D negativen) in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-D negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28 - bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis Anti-D-Immunoglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Ist durch den Gentest bekannt, dass das Kind Rh-D negativ ist, ist die Spritze aber nicht notwenig!

Ein Suchtest auf einen Gestationsdiabetes (Zuckerstoffweschselstörung in der Schwangerschaft) ist mittlerweile in den Richtlinien vorgesehen. Ich führe den Test regelmäßig zwischen der 25. und 28. Woche durch. Bei einem großen Risiko auch schon früher. Hier können Sie unser Infoblatt dazu ansehen und auch ausdrucken.

Wir machen um die 35. SSW einen Abstrich auf Strepptokokken der Gruppe B aus der Scheide. Falls bei der Schwangere die Baktereien in der Scheide nachgewiesen werden, bekommt sie unter der Geburt ein Antibiotikum. Damit kann einen Neugeborenen Infektion vermieden werden.

Ultraschall Untersuchungen

Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels B-Mode-Verfahren durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen:

  • von Beginn der 9. bis zum Ende der 12. SSW (1. Screening)
  • von Beginn der 19. bis zum Ende der 22. SSW (2. Screening)
  • von Beginn der 29. bis zum Ende der 32. SSW (3. Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel:

  • der genauen Bestimmung des Gestationsalters
  • der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten
  • der Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen
  • dem frühzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Bei Risikoschwangerschaften können neben den üblichen Untersuchungen noch folgende in Frage kommen:

  • Ultraschalluntersuchungen (Sonographie)
  • dopplersonographische Untersuchungen
  • Tokographische Untersuchungen vor der 28. Schwangerschaftswoche
  • Kardiotokographische Untersuchungen (CTG)
  • Gentest aus dem Blut der Mutter (NIPT) zur Erkennung einer Trisomie 13, 18 oder 21 (Down Syndrom)
  • Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwassers durch Amniozentese
  • Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

Über diese Richtlinien hinaus betreuen wir sie natürlich bei allen Fragen und Problemen, die eine Schwangerschaft mit sich bringt. Scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen. Gegebenenfalls schicken wir Sie weiter zu anderen Ärzten: zur speziellen geburtshilflichen Diagnostik ambulant oder im Krankenhaus, zum Diabetologen oder zum Hautarzt.

Meine Anmerkungen:

Sie sehen, die Vorsorgeuntersuchungen enthalten eine große Anzahl von Untersuchungen. Aber die gesamte kassenärztliche Versorgung ist nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Sie deckt nicht alle sinnvollen oder gewünschten Untersuchungen ab.

Zusätzliche Leistungen

Nicht alle Untersuchungen sind Bestandteil der Vorsorge. So die Untersuchung auf Antikörper gegen Toxoplasmose als reine Screening-Untersuchung. Ich rate dennoch dazu, diese Untersuchung zu Beginn der Schwangerschaft durchführen zu lassen. Haben Sie Antikörper, besteht in der Schwangerschaft keine Gefahr einer Infektion. Haben Sie keine, müssen Sie sich vor einer Infektion schützen: Katzenkontakt so weit wie möglich meiden (kein Katzenklo säubern), nach Gartenarbeit gut die Hände waschen, alle Früchte aus dem Garten gut waschen und auf rohes Schweinefleisch verzichten (keine Mettbrötchen!).

Wenn sie keinen Schutz haben, kontrolliere ich (wenn Sie es möchten) erneut mit der Blutentnahme vor der 28. Woche. Um eine Infektion in der Frühschwangerschaft sicher auszuschließen. Wie gesagt, müssen Sie diese Laboruntersuchungen selbst bezahlen.

Wenn Sie schon kleine Kinder habe, rate ich auch zur Untersuchung auf Cytomegalie. Denn die CMV Infektion ist die häufigste Virusinfektion in der Schwangerschaft.

Das Ersttrimester-Screening ist eine Kombination aus einer speziellen Ultraschallmessung (Dicke der Nackenfalte) und der Bestimmung von 2 Hormonen. Aus diesen Werten wird mit einem speziellen Programm Ihr individuelles Risiko errechnet, dass Ihr Kind eine Chromosomenstörung hat. (s.u.) Ich führe die Untersuchung zwischen der 11. und der 14. Woche durch.

Gentest aus dem Blut der Mutter (NIPT) zur Erkennung einer Trisomie 13, 18 oder 21 (Down Syndrom)ist inzwischen eine Leistung der Krankenkasse. Er soll aber nicht bei jeder Schwangeren gemacht werden. Er zeigt auch nur die genannten Chromosomenstörungen. Alle anderen Fehlbildungen oder Störungen zeigt er nicht. Darum sollte er immer mit einer Ultraschalluntersuchung kombiniert werden.

Wie oben geschrieben, gehören nur 3 Ultraschalluntersuchungen zur Vorsorge. Sie haben also keinen Anspruch auf eine Sonographie bei jeder Untersuchung. Zusätzliche Untraschalluntersuchungen, auch mit 3D Ultraschall, mache ich gerne, muß sie aber in Rechnung stellen.

Zur Erleichterung der Geburt führe ich auch eine Geburtsvorbereitung mit Akupunktur durch. Bitte sagen Sie rechtzeitig Bescheid, wenn Sie sie wünschen. Auch hier unser Infoblatt dazu als PDF Datei.